Die Pegelstände geben Auskunft über die Hochwassersituation am Bootshaus an der Fulda.
Wassersportordnung des Ruderverein Cassel 2010 e. V., § 6 Sicherheit, 2 a:
Hochwasser gilt bei einem Wasserstand auf der Fulda von 290 cm am amtlichen Pegel Guntershausen. Dann ist jeglicher Fahrzeugverkehr untersagt.